Tagfahrlicht – Sicherheit und Sichtbarkeit am Tag

Der Fahrer vor Ihnen hat den Überholvorgang eingeleitet und ihn gerade noch rechtzeitig abschließen können.

Das war knapp – fast hätte es eine Kollision mit dem entgegenkommenden Auto gegeben! Sind Sie tagsüber schon einmal Zeuge eines solchen Beinahe-Unfalls geworden? Diese Situationen können mit einem Tagfahrlicht vermieden werden. Durch dieses Licht am Tag ist das Auto für Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn besser sichtbar. Auch Waldstraßen, Alleen und eine tiefstehende Sonne sind damit einfacher zu erkennen.

Automatische Sicherheit durch die Tagfahrleuchte

Die nach vorne gerichtete Tagfahrleuchte ist Teil des Autolichtsystems. Sie stellt sich mit der Zündung automatisch ein. Wird das Abblend- oder Fernlicht eingestellt, schaltet sich die Tagfahrleuchte automatisch aus. Die Tagfahrleuchte hat weniger Leuchtkraft als das Abblendlicht, sodass sie die Fahrbahn nicht ausleuchten kann. Als Licht am Tag wäre das Abblendlicht zu hell und nicht notwendig, denn für die Signalisationswirkung reicht die Leuchtkraft von Tagfahrleuchten aus.

Ist das Tagfahrlicht gesetzlich vorgeschrieben?

Seit Jahren wird das Thema Licht am Tag in Deutschland und anderen Ländern teilweise hitzig diskutiert. In mehreren europäischen Ländern muss das Tagfahrlicht oder das Abblendlicht immer eingeschaltet sein – unabhängig von Tageszeit, Straßenart und Wetter. So gibt es eine ganzjährige Pflicht auf allen Straßen beispielsweise in der Schweiz, in Tschechien, Norwegen, Schweden und Finnland.

Für Aufsehen haben die Entwicklungen in Österreich gesorgt: Dort wurde es im Jahr 2005 Pflicht, tagsüber entweder die Tagfahrleuchte oder das Abblendlicht zu benutzen. Weil nach Einführung die Unfallzahlen jedoch in die Höhe schnellten, fand eine öffentliche Debatte statt. Das Licht am Tag wurde als nicht zielführend erachtet und die Verordnung im Jahr 2007 wieder abgeschafft.

In Deutschland hingegen herrscht keine Lichtpflicht, obwohl diesbezüglich ebenfalls Debatten geführt werden. Allerdings müssen seit 2011 neu zugelassene Wagen serienmäßig mit einer Tagfahrleuchte ausgestattet sein. Es liegt im Ermessen des Fahrers, ob er sie nutzt.

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